Willkommen bei KFZ-Sachverständigenbüro in Oberstreu

Hans-Georg Schlund

Sachverständiger für KFZ-Schädem und Bewertung

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KFZ-Sachverständigenbüro

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Oberstreu

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LEISTUNGEN

  • Schadensgutachten
  • Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Fahrzeugbewertung
  • KFZ-Technische Beratung
  • Begutachtung von Reparaturen
  • Beratung beim Autokauf

UNFALL

8 wichtige Tips nach einem Verkehrsunfall



1. Freie Sachverständigenwahl



Bestehen Sie immer als Geschädigter zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig, auch dann wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat. 


Bei Bagatellschäden (bis zu einer Schadenshöhe von 800 Euro) ist eine Erstellung eines Gutachtens nicht sinnvoll.



2. Fachgerechte Reparatur


Der Sachverständige zeigt den idealen Reparaturweg zur Beseitigung des Schadens auf.  Er kennt typspezifische Richtmöglichkeiten und sucht für jedes Fahrzeug nach der optimalen Schadensbeseitigung.



3. Verdeckte Schäden


Der Sachverständige kann gegebenenfalls die Reparatur begleiten und möglicherweise am teildemontierten Fahrzeug Schäden erkennen, die vorher nich ersichtlich waren.



4. Wertminderung


Die Höhe einer gegebenenfalls eingetretenen Wertminderung wird ebenfalls durch ein Gutachten festgelegt.



5. Fiktive Abrechnung


Den Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basies eines Sachverständigengutachtens erstatten zu lassen. Er ist nicht verpflichtet, der gegnerischen Versicherung eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen.



6. Ausfallzeit


Für die im Gutachten angegebene Reparaturdauer steht den Geschädigten ein Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Nutzungsausfall beträgt je nach Fahrzeugsklasse zwischen 27€ und 99€.



7. Beweissicherung


Einwände des Unfallgegners, dass nur ein geringer Schaden entstanden sei, könnte durch ein Gutachten entkräftet werden.



8. Rechtssicherheit


Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl, sowie auf Einschaltung eines Rechtsanwaltes und achten Sie nicht auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung.

SCHADENGUTACHTEN

1. Wir stellen bereits vor der Reparatur verbindlich fest, ob evtl. ein Totalschaden eingetreten ist.


2. Sie enthalten eine detaillierte Schadensbeschreibung


3. Sie entsprechen den aktuellen Herstellerangaben


4. Sie enthalten beweiskräftige verwendbare Schadenfotos


5. Sie gewährleisten eine sach-und fachgerechte Reparatur


6.  Wir ermitteln den Nutzungsausfall, eine Wertminderung, Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug und außerdem die Wert-und Restwertvermittlung bei Totalschaden



Ihnen als Geschädigter steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. 


Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.


Ihnen steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen.

WERTGUTACHTEN

Wir erstellen von Ihrem Oldtimer / Liebhaberfahrzeug ein aussagekräftiges Wertgutachten.


Dies sind wichtige und detailgetreue Zustandsdokumentationen zur Einstufung des Versicherungswertes. Außerdem ist im Schadenfall oder bei der Veräußerungen des Fahrzeugs ein Wertgutachten von großer Bedeutung.


Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema "Wertgutachten" haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.

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